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EU Allgemeine Sicherheitsvorschriften

Zu viele Verkehrstote auf europäischen Straßen

Im Jahr 2019 kamen rund 22.800 Menschen im europäischen Straßenverkehr ums Leben. Auch wenn die Zahl der erfassten Verkehrstoten im Vergleich zu 2010 um fast ein Viertel zurückgegangen ist, hat sich die Geschwindigkeit des Rückgangs deutlich verlangsamt. Das ursprüngliche Ziel der Europäischen Union, die Verkehrsopferzahlen von 2010 bis 2020 zu halbieren, scheint unerreichbar. Aktuelle Statistiken zeigen zudem: In städtischen Gebieten sind rund 70 Prozent aller Unfalltoten ungeschützte Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer. Um die Gesamtzahl an Verkehrstoten in der EU stärker zu reduzieren und besonders Fußgänger und Radfahrer besser zu schützen, hat die EU mit den allgemeinen Sicherheitsvorschriften 2019 ein wirkungsvolles Maßnahmenpaket beschlossen.

Allgemeine Sicherheitsvorschriften – was ist das?

Am 27. November 2019 verabschiedete die EU die  allgemeinen Sicherheitsvorschriften. Mit Hilfe dieser Verordnung soll die Zahl an verkehrsbedingten Toten, Schwerverletzten und Unfällen in der EU drastisch reduziert werden. Ermöglicht werden soll das durch die Einführung modernster Sicherheitstechnologien als Standardausstattung neuer Fahrzeuge. Diese Systeme reichen von Wegfahrsperren bei Alkoholkonsum und intelligenten Geschwindigkeitsassistenten bis zu Reifendrucküberwachungssystemen, Spurwechselassistenten und zahlreichen weiteren intelligenten Fahrerassistenzsystemen. Die allgemeinen Anforderungen richten sich an PKW und leichte Nutzfahrzeuge ebenso wie an Busse und Lkw. Darüber hinaus werden an die unterschiedlichen Fahrzeugtypen noch zusätzliche Sicherheitsanforderungen gestellt. Die neuen Anforderungen werden sukzessive für neue Automodelle (EU-Typzulassungen) und Neuzulassungen eingeführt.

Spezielle Sicherheitsanforderungen an Busse und Lkw

Insbesondere zwischen schweren Nutzfahrzeugen und ungeschützten Personen wie Fußgängern und Radfahrern kommt es im Stadtverkehr immer wieder zu folgenschweren Unfällen. Deshalb geht die pflichtmäßige Ausrüstung mit Sicherheitssystemen für Busse und Lkw über die allgemeinen Anforderungen der allgemeinen Sicherheitsvorschriften und bestehende Systeme wie Spurhaltewarnsysteme und Notbremsassistenzsysteme hinaus. So sind für schwere Nutzfahrzeuge beispielsweise zusätzliche Systeme vorgesehen, die den Fahrer vor Fußgängern und Radfahrern im toten Winkel warnen.

Diese Sicherheitstechnologien werden für Busse und Lkw verpflichtend:

Das hochentwickelte System soll den Fahrer dabei unterstützen, sich weiterhin auf die Verkehrssituation zu konzentrieren. Stellt es eine Ablenkung fest, warnt es den Fahrer.

Die „Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre“ bezeichnet eine standardisierte Schnittstelle in Kraftfahrzeugen, die eine Nachrüstung alkoholempfindlicher Wegfahrsperren ermöglicht. Bei diesen Wegfahrsperren handelt es sich um Kontrollsysteme, die das Fahren unter Alkoholeinfluss verhindern sollen. Dafür bläst der Fahrer in ein Kontrollgerät, das den Promillewert ermittelt. Bei einer Überschreitung kann der Fahrer den Motor des Nutzfahrzeugs nicht mehr starten – und der Verkehr wird durch ihn nicht gefährdet.

Der Spurwechselassistent macht den Fahrer über Signale auf Verkehrsteilnehmer im toten Winkel aufmerksam. Mithilfe von Ultraschall- oder Radarsensoren können die Bereiche neben oder hinter dem Fahrzeug überwacht werden, die für den Fahrer nicht einsehbar sind.

Das „Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers“ bezeichnet ein System, das die Wachsamkeit des Fahrers bewertet und den Fahrer erforderlichenfalls warnt. Dabei können verschiedene Methoden zum Einsatz kommen: Eine Auswertung der Videoüberwachung über die Einhaltung der Spur zwischen den Fahrbahnmarkierungen oder die Überwachung von Lenkbewegungen bzw. die Analyse von Lenkfehlern in Verbindung mit dem Blinkverhalten, der Tageszeit und der Geschwindigkeit.

Die „Ereignisbezogene Datenaufzeichnung“ bezeichnet ein System, das ausschließlich dem Zweck dient, kritische unfallbezogene Parameter und Informationen kurz vor, während und unmittelbar nach einem Aufprall aufzuzeichnen und zu speichern.

Das „Notbremslicht“ bezeichnet eine Lichtsignalfunktion, die hinter dem Fahrzeug befindlichen Verkehrsteilnehmern anzeigt, dass das vor ihnen fahrende Fahrzeug mit einer für die jeweiligen Straßenverhältnisse starken Verzögerung gebremst wird.

Der „Intelligente Geschwindigkeitsassistent“ bezeichnet ein System zur Unterstützung des Fahrers bei der Einhaltung der für die Straßenbedingungen angemessenen Geschwindigkeit durch gezielte und angemessene Rückmeldungen.

Hochentwickelte Abbiegeassistenten erkennen Radfahrer und Fußgänger, die sich in der Nähe des Fahrzeugs befinden und warnen den Fahrer, um einen Unfall zu verhindern. Insbesondere beim Abbiegen können so Zusammenstöße mit ungeschützten Verkehrsteilnehmern verhindert werden.

Der Rückfahrassistent gibt dem Fahrer Informationen über Personen oder Objekte, die sich hinter dem Fahrzeug befinden, um bei der Rückwärtsfahrt oder dem Ausparken einen Zusammenstoß zu verhindern.

Das „Reifendrucküberwachungssystem“ bezeichnet ein im Fahrzeug eingebautes System, das den Reifendruck oder seine Veränderung im Laufe der Zeit erfassen und bei fahrendem Fahrzeug entsprechende Informationen an den Fahrer übermitteln kann.

Wann werden die Technologien für Lkw und Busse verpflichtend?

  

Für EU-Typgenehmigung:

  • Emergency Stop Signal (ESS)
  • Alcohol Interlock Installation Facilitation (ALC)
  • Driver Drowsiness and Attention Warning (DDR-AW)
  • Tire Pressure Monitoring System (TPMS)
  • Intelligent Speed Assistance (ISA)
  • Reversing Detection System (REV)
  • Pedestrian and Cyclist Collision Warning (PCW)
  • Blind Spot Information System (BLIS)

  

Für alle Neuzulassungen:

  • Emergency Stop Signal (ESS)
  • Alcohol Interlock Installation Facilitation (ALC)
  • Driver Drowsiness and Attention Warning (DDR-AW)
  • Tire Pressure Monitoring System (TPMS)
  • Intelligent Speed Assistance (ISA)
  • Reversing Detection System (REV)
  • Pedestrian and Cyclist Collision Warning (PCW)
  • Blind Spot Information System (BLIS)

  


Für EU-Typengenehmigung:

  • Advanced Driver Distraction Warning (ADDW)

  

Für alle Neuzulassungen:

  • Advanced Driver Distraction Warning (ADDW)

  

Für EU-Typgenehmigung:

  • Event Data Recorder (EDR)

  

Für alle Neuzulassungen:

  • Event Data Recorder (EDR)

Moderne Technologien – fester Bestandteil bei der Umsetzung neuer Regelungen

Neben den allgemeinen Sicherheitsvorschriften existieren weitere Maßnahmenpakete auf EU und Länderebene, die mithilfe von intelligenten Technologien den Verkehr sicherer machen, CO2-Emissionen senken sowie für faireren Wettbewerb sorgen sollen. Mit der Verabschiedung des  Mobilitätspakets I durch die Europäische Union  im Juli 2020 gewann der  Smart Tachograph  beispielsweise an Bedeutung – ein Kontrollsystem, das zahlreiche Informationen zu Lenk- und Ruhezeiten, Geschwindigkeit, zurückgelegter Strecke sowie Grenzübertritte dokumentiert und über eine standardisierte Schnittstelle eine einfache Kontrolle durch Behörden ermöglicht. Seit 2018 ist zudem der  E-Call in allen neuen Modellen Pflicht, deren EU-Typzulassung nach dem 31. März liegt. Das automatische Notrufsystem verständigt bei Unfällen Rettungsdienste und soll in Europa jährlich 2.500 Menschenleben retten. Auch das Onboard Weighing-System ist ein gutes Beispiel für die wichtige Rolle von modernen Technologien in neuen Regelungen zu Verkehr, Transport und Fahrzeugausstattung: Auf Grundlage der  Richtlinie 96/53/EG über Maße und Gewichte von Lkw  sollen standardisierte Wiegesysteme Lkw vor Überlastung warnen und somit Unfälle vermeiden sowie für fairen Wettbewerb sorgen. Neue Regelungen und damit verbundene Technologien führen jedoch nicht nur zu einem sichereren und saubereren Verkehr,  sondern erhöhen auch das Niveau an intelligenten Technologien in Fahrzeugen insgesamt. So sind sie entscheidende Wegbereiter für das autonome Fahren.

Unsere Lösungen für mehr Sicherheit im Verkehr

Bereits heute entwickeln wir  hochentwickelte Fahrassistenzsysteme (ADAS)  für Nutzfahrzeuge, um die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen. Unsere Radarsensoren und Kamerasysteme bieten von Notbrems- über  Rechtsabbiegeassistenten  bis zu intelligenten Fernlichtassistenten zahlreiche  Funktionen. Unser Ziel: Zuverlässige Sicherheitstechnologien zu entwickeln, die noch über die Anforderungen der allgemeinen Sicherheitsvorschriften hinausgehen.